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(Eingestellt am 10.6.2020)
(Eingestellt am 15.05.2020)
Am Montag startet der Unterricht für die 4. Klassen.
(Eingestellt: 11.05.2020)
Die aktuelle Berechtigungsliste wurde erweitert: "20. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare, 21. Mitglieder von Verfassungsorganen, 22. Pfarrerinnen und Pfarrer, Seelsorgerinnen und Seelsorger, 23. Inhaber von und Beschäftigte in Bestattungsunternehmen, 24. berufstätige und studierende Alleinerziehende , die mit minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen." (Quelle: Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus)
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(Eingestellt 8.5.2020)
18.05.2020: Beginn des reduzierten täglichen Unterrichts für die Klassen 4
(Eingestellt 5.5.2020)
https://kultusministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/naechster-schritt-richtung-normalitaet
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(Eingestellt 03.05.2020)
In der Woche vom 04.05. - 08.05.2020 findet Notbetreuung statt. Es erfolgt kein Klassenunterricht.
(Eingestellt 29.04.2020)
Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz betonte: „Wir haben übereinstimmend festgehalten, dass es angesichts der aktuellen Situation vor den Sommerferien kein reguläres Unterrichtsgeschehen mehr geben wird. Das hängt insbesondere mit den Hygienevorgaben an den Schulen, den verkleinerten Lerngruppen und der notwendigen Wahrung des Abstands zusammen.
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(Eingestellt am 21.04.2020)
Der Schulunterricht startet ab dem 27. April 2020 zunächst nur mit den Klassen 4.
Wann die anderen Jahrgangsstufen folgen, steht noch nicht fest. Sie werden rechtzeitig informiert.
(Eingestellt am 16.04.2020)
Übernächsten Montag ist es soweit: Hessen wird am 27. April schrittweise seine Schulen wieder öffnen. Das haben Ministerpräsident Volker Bouffier und Kultusminister Alexander Lorz (beide CDU) am Donnerstag in Wiesbaden auf einer gemeinsamen Video-Pressekonferenz bekannt gegeben.
Wie Bouffier am Vortag angedeutet hatte, werden als erste vor allem die oberen Klassen aller Schulformen zurückkehren - aber nicht nur sie.
- Das sind zum einen alle diesjährigen Abschlussklassen der Hauptschulen, Realschulen und Berufsschulen. Die zentralen Prüfungen der Real- und Hauptschulen werden auf die Zeit vom 25. bis 29. Mai verschoben.
- An den Start gehen auch die 12. Klassen.
- Für die aktuellen Abi-Klassen, die bereits die schriftliche Prüfung hinter sich gebracht haben, gilt jedoch: Sie müssen nur noch für die mündlichen Prüfungen zurück an die Schule.
- Außerdem sollen auch die Kinder der vierten und damit letzten Grundschulklasse wieder mit dem Präsenzunterricht beginnen.
Notbetreuung hilft Alleinerziehenden
Den entsprechenden Beschluss hatte das Kabinett am Mittwochabend gefasst. Wann es für die anderen Schüler in Hessen weitergeht, steht noch nicht fest. Kitas bleiben weiterhin geschlossen.
Eine Neuerung kommt hinzu: Alleinerziehende haben jetzt grundsätzlich und unabhängig von ihrem Beruf einen Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder in Schulen oder Kindergärten. Bislang galt das nur für Angehörige bestimmter Berufsgruppen.
https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/bobbelsche-eck
15.04.2020, 18.32 Uhr: Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat am Mittwoch betont, dass die Schulen auch nach dem Ende der Osterferien zunächst geschlossen bleiben. Die Rückkehr der ersten Schüler soll es am 27. April geben, den Anfang machen die Abschlussklassen (Abitur, Mittlere Reife und Hauptschule). Wann die 4. Klassen, die aufgrund des bevorstehenden Schulwechsels ebenfalls gesondert behandelt werden, wieder in die Schule dürfen, soll noch entschieden werden. Ein mögliches Datum sei der 3. Mai, so Bouffier. "Wir brauchen dafür ein Konzept." Insgesamt erfolge die Öffnung der Schulen schrittweise und werde alle zwei Wochen neu besprochen.
(Eingestellt am 09.04.2020):
Schulpsychologie bietet Beratung für Familien an
Die schulpsychologische Telefonberatung steht Familien von Montag bis Freitag in der Zeit von mindestens 9-12 Uhr zur Verfügung:
Staatlichees Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis Tel. 0641 4800-3322
Zudem können sich Kinder und Jugendliche kostenlos und anonym an die „Nummer gegen Kummer“ wenden (Tel.: 116 111, Montag-Samstag, 14-20 Uhr; Chat oder E-Mail: https://www.nummergegenkummer.de/kinder-und-jugendtelefon.html).
auch samstags und sonntags sowie an den Feiertagen zur Verfügung.
Die erweiterte Notbetreuung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist beschränkt
auf die Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste
(s. anliegendes Antragsformular). Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme
an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen müssen folgende Kriterien
erfüllt sein:
• Alleinerziehend oder
• der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der
2. Corona-Bekämpfungsverordnung tätig und zeitgleich im Einsatz, d. h. die Kinderbetreuung
kann innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt
werden.
• Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien gem. Antragsformular erfüllen.
Wenn ihr (oder auch Sie als Eltern) – auch wenn keiner mehr in der Schule ist – Gesprächsbedarf habt: ich bin erreichbar, sowohl per Mail (hannah.fritz@diakonie-giessen.de) als auch per SMS oder telefonisch (0160-91078838) – ihr könnt euch gerne melden :)
Verschärfung des Kontaktverbots (Hessen)
Kernpunkt ist eine weitere Verschärfung des bereits bestehenden Kontaktverbots im öffentlichen Raum. Auch in Hessen dürfen sich ab sofort nur noch Gruppen von maximal zwei Personen gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten. Ausnahmen sind nur dann erlaubt, wenn die Personen zu einem gemeinsamen Hausstand zählen.
Ausnahmen von der Regelung
Ausgenommen von der 2-Personen-Begrenzung in der Öffentlichkeit sind zudem Personengruppen, die geschäftlich und dienstlich notwendigerweise gemeinsam unterwegs sein müssen. Auch Busse und Bahnen sind naturgemäß von der Regelung ausgenommen. Sie können also weiter genutzt werden. Auch die Abiturprüfungen in Hessen können weiterlaufen. Dabei sind die Hygienevorschriften zu beachten.
Das Versammlungsverbot von mehr als zwei Personen gilt an öffentlichen Orten und Plätzen; dazu zählen nicht die Räumlichkeiten von Schulen.
(Eingestellt 22.03.2020):
Lernarchive ...
https://lernarchiv.bildung.hessen.de/grundschule/mauswiesel/index.html
https://lernarchiv.bildung.hessen.de/grundschule/gsallgemein/blogs/index.html
https://www.zaubereinmaleins.de/startseite/home..../
https://www.planet-schule.de/sf/spezial/grundschule/index.php
http://www.ard.de/home/ard/Schule_zuhause/6009188/index.html
https://www.zdf.de/wissen/schulersatzprogramm-100.html
(Eingestellt 21.03.2020):
(Eingestellt 20.03.2020):
(Eingestellt 19.03.2020):
Alle schulsportlichen Wettbewerbe in dem aktuellen Schuljahr 2019/2020 sind laut Aussage des Referats für den Schulsport verbindlich abzusagen. Schulamt Gießen
(Eingestellt 17.03.2020):
(Eingestellt 16.03.2020)
Sehr geehrte Eltern,
am Montag, den 16.03.2020, kann zwischen 10.00 und 11.30 Uhr Unterrichtsmaterial in der Hofburgschule abgeholt werden. (Stand 15.03.2020)
Rektorschek (Schulleitung i.V.)
Mitteilung des Hessischen Kultusministeriums (14.03.2020)
Regulärer Schulbetrieb wird ab 16.03.2020 bis zu den Osterferien (bis einschließlich 19.4.2020) ausgesetzt
Aktuelle Informationen zu Corona
In Hessen wird ab Montag, 16. März, an allen Schulen kein regulärer Unterricht mehr stattfinden. Am Montag haben Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte noch einmal Gelegenheit, in den Schulen zusammenzutreffen, um Verabredungen für die unterrichtsfreie Zeit bis zu den Osterferien zu treffen, persönliche Lehr- und Lernmaterialien aus den Schulen zu holen und Hinweise zu geben, wie Unterrichtsstoff ggf. vor- und nachbereitet werden kann. Schulleitungen sind an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten zur Anwesenheit verpflichtet, um die Erreichbarkeit für die Schulaufsicht sicherzustellen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen vor Ort umgehend umsetzen zu können. Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen zu gewährleisten.
Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
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Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
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Beschäftigte im Bereich von Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
-
Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Eine detaillierte Übersicht der Berufsgruppen findet sich im Anhang.
Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Dies gilt, wenn beide Eltern dort berufstätig sind oder alleinerziehend sind. Sie müssen Ihr Kind unter Angabe einer Begründung und eines geeigneten Nachweises unter folgender Email-Adresse anmelden:
poststelle@hofburg.alten-buseck.schulverwaltung.hessen.de oder telefonisch Tel: 06408/2146.
Sollte ein Elternteil anderen Berufsgruppen angehören, müssen Sie selbst die Kinderbetreuung sicherstellen.
Am Montag dürfen noch Materialien in der Hofburgschule abgeholt werden. Die Lehrkräfte werden Sie kontaktieren und Arbeitsaufträge erteilen für die häusliche Arbeit.
Um die Krankheit einzudämmen, wurden diese drastischen Maßnahmen von der Landesregierung nun beschlossen. Für uns alle ist die Situation neu und ungewohnt. Auch wir müssen sie erst einmal durchdenken und planen. Wenn alle mithelfen, gelingt es uns hoffentlich bald, wieder zum „normalen“ Alltag überzugehen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund.
Rektorschek (Schulleitung i.V.) Stand 14.03.2020
https://kultusministerium.hessen.de/foerderangebote/schule-gesundheit/aktuelle-informationen-zu-corona/aussetzung-des-regulaeren-schulbetriebs-ergaenzende-informationen